SAPV umfasst je nach Bedarf alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung soweit diese erforderlich sind. Sie umfasst zusätzlich die im Einzelfall erforderliche Koordination der diagnostischen, therapeutischen
und pflegerischen Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung der verordnenden oder behandelnden Ärztin oder des verordnenden oder behandelnden Arztes sowie der sonstigen an der allgemeinen Versorgung beteiligten Leistungserbringer, der Patienten und ihrer Angehörigen durch Leistungserbringer nach SGB V und XI. SAPV erbringt ausdrücklich keine Leistungen anderer Lesitungserbringer wie Grundpflege nach SGB XI oder Behandlungspflege nach SGB V, die nicht in direktem Zusammenhamg mit der zur SAPV-Verordnung führenden Erkrankung steht.
SAPV wird ausschließlich von besonders qualifizierten Ärzten und Pflegefachkräften erbracht. Sie wird nach Bedarf intermittierend oder durchgängig erbracht, soweit das bestehende ambulante Versorgungsangebot nicht ausreicht.
Sie kann dem jeweiligen aktuellen Versorgungsbedarf entsprechend als
- Beratungsleistung,
- Koordination der Versorgung,
- additiv unterstützende Teilversorgung
erbracht werden.
Inhalte der SAPV sind insbesondere:
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